Vereinbarung
BOS-Zusatzdienste
Zwischen der
Gropyus Technologies GmbH
Hauptstraße 27, 10827 Berlin
Tel.: +49 30 700101210
“GROPYUS”
und der Nutzerin bzw. dem Nutzer des Building Operating Systems.
Gemeinsam werden beide als “die Parteien“ bezeichnet.
GROPYUS hat ein Building Operating System (“BOS“) entwickelt, welches Nutzerinnen und Nutzern auf sichere und bequeme Weise die Technologie ihrer Wohnung erschließt. Basisdienste (wie z.B. die Bedienung der Lichtschalter) des BOS sind jeweils in den Mietverträgen enthalten (“BOS-Basis- dienste“). GROPYUS bietet Mieterinnen und Mietern und Besucherinnen und Besuchern von Wohnun- gen, in denen das GROPYUS BOS installiert ist, über die Basisdienste des BOS hinaus weitere Dienste an, die digital gebucht werden können (“BOS-Zusatzdienste”).
Vertragsbeginn
1. Vertragsschluss
1.1 GROPYUS bietet Nutzerinnen und Nutzern die BOS-Zusatzdienste auf Grundlage dieser Verein- barung an. Nutzerinnen und Nutzer können diese Vereinbarung durch elektronische oder schrift- liche Erklärung annehmen.
1.2. Der Abschluss der vorliegenden Vereinbarung ist für die Nutzerinnen oder Nutzer freiwillig. Die BOS-Basisdienste können auch ohne den Abschluss der vorliegenden Vereinbarung genutzt wer- den. BOS-Zusatzdienste können in diesem Fall jedoch nicht genutzt werden oder werden deak- tiviert.
1.3. Nach dem Abschluss der Vereinbarung und dem Ablauf einer angemessenen Bearbeitungszeit beginnt GROPYUS mit der Erbringung der BOS-Zusatzdienste.
2. Registrierung
2.1. Die Einrichtung und Nutzung von BOS-Zusatzdiensten setzen die Registrierung als Nutzerin oder Nutzer voraus. Die Mieterin oder der Mieter kann eine andere Nutzerin oder einen anderen Nutzer durch Mitteilung des PIN Codes bevollmächtigen, die erstmalige Registrierung an dem in der Wohnung befindlichen Dashboard im Namen der Mieterin bzw. des Mieters vorzunehmen.
2.2. Registrierte Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten zum BOS sicher zu ver- wahren und vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Hat die Nutzerin oder der Nutzer den Verdacht, dass Dritte Kenntnis von seinen Zugangsdaten erhalten haben, verpflichtet sie oder er sich zur sofortigen Änderung der Zugangsdaten.
Vertragsgegenstand
3. Leistungen
Diese Vereinbarung erfasst alle Dienstleistungen, die über die BOS-Basisdienste hinausgehen. GROPYUS kann die Leistungen nach dieser Vereinbarung nur an Personen erbringen, die sich in den Räumlichkeiten, in denen BOS-Komponenten installiert sind, aufhalten.
4. Dashboardnutzung
GROPYUS ermöglicht der Nutzerin oder dem Nutzer die Steuerung von Beleuchtung und Jalousien über das in der Wohnung angebrachte Dashboard.
5. Smartphonenutzung
5.1. GROPYUS ermöglicht der Nutzerin oder dem Nutzer die Steuerung von Beleuchtung und Jalousien über die Gropyus App auf iOS oder Android Smartphones.
5.2. Die Smartphones und das darauf installierte Betriebssystem müssen die Mindestanforderungen der von GROPYUS zur Verfügung gestellten Apps erfüllen. Diese können beim Download in den App-Stores eingesehen werden.
6. Vergütung
6.1. Für die Dienste, die GROPYUS nach dieser Vereinbarung leistet, schuldet die Nutzerin oder der Nutzer keine Geldzahlung. Die Nutzerin oder der Nutzer gestatten GROPYUS die Auswertung der Nutzungsdaten zur Weiterentwicklung des BOS und zur Nutzungsanalyse sowie zum sicheren Betrieb, zur laufenden Pflege und Wartung des BOS.
6.2. Sollte GROPYUS in Zukunft Dienste gegen Geldzahlung anbieten, können diese über das Dash- board in der Wohnung oder über die GROPYUS App erworben werden. In diesem Fall wird die Nutzerin oder der Nutzer ausdrücklich auf die Zahlungspflichtigkeit des Services hingewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Dienste muss die Nutzerin oder der Nutzer gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen mit GROPYUS oder einem Partner abschließen.
7. Auswertungen, Umfragen und Studien
7.1. GROPYUS wertet die Nutzung des BOS und seiner Komponenten durch Nutzerinnen und Nutzer aus, um Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und die Wechselwirkung verschiedener Einstellungen und Dienste des BOS zu untersuchen und die Produkte weiterzuentwickeln. Dabei wertet GROPYUS Rückmeldungen und Funktionswünsche von Nutzerinnen und Nutzern aus und berücksichtigt diese ggf. bei der Weiterentwicklung des BOS und seiner Komponenten.
7.2. GROPYUS lädt Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig zu freiwilligen Studien, wie zum Beispiel Umfragen und Interviews zu BOS und weiteren Produkten und Services rund um das Thema Wohnen ein, um die Erfahrungen und Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer in strukturierter und vergleichbarer Form zu erhalten.
8. Nachträgliche Anpassung von Leistungen und freiwillige Zusatzleistungen
8.1. GROPYUS darf Änderungen an Hardware und Software, die zum BOS gehören, vornehmen, die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, z.B. Sicherheitsupdates oder Fehlerbehebungen (“Updates“). Änderungen an der Hardware und Software, die zum BOS gehören, dürfen auch über das für die Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinausgehen und GROPYUS darf diese Vereinbarung entsprechend anpassen (“Upgrades“), wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher triftiger Grund liegt vor, wenn die Änderung erforderlich ist, um zwingende gesetzliche Pflichten oder höchstrichterliche Rechtsprechung umzusetzen, um das BOS an eine neue technische Umgebung oder an eine erhöhte Zahl von Nutzerinnen und Nutzern anzupassen, zur Verbesserung der Usability, oder wenn sie aus anderen wichtigen betriebstechnischen Gründen erforderlich ist. Ein triftiger Grund für eine Änderung liegt auch vor, wenn durch die Änderung der Leistungsumfang des BOS vergrößert wird.
8.2. Nutzerinnen und Nutzern entstehen durch solche Änderungen keine zusätzlichen Kosten.
8.3. GROPYUS informiert Nutzerinnen und Nutzer über Änderungen dieser Vereinbarung. Sollten Upgrades dazu führen, dass Zugriffsmöglichkeiten oder die Nutzbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt werden, wird GROPYUS betroffene Nutzerinnen und Nutzer darüber innerhalb angemessener Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers informieren.
8.4. Gegebenenfalls stellt GROPYUS auch ohne besondere Vereinbarung zusätzliche Dienste oder Geräte mit weiteren Funktionen zur Verfügung. Solche Dienste und Geräte stellt GROPYUS freiwillig. Nutzerinnen und Nutzer hat auf die dauerhafte und/oder kostenfreie Bereitstellung keinen Anspruch.
9. Gemeinsam genutzte Geräte
9.1. Die BOS-Zusatzdienste werden teilweise auf Geräten ausgeführt, die in einem Haushalt gemeinschaftlich genutzt werden. Alle Rechte, die GROPYUS Nutzerinnen und Nutzern nach der vorliegenden Vereinbarung gewährt, dürfen auch von den Personen in Anspruch genommen werden, die mit der Nutzerin oder dem Nutzer im selben Haushalt leben oder die Nutzerin oder den Nutzer besuchen.
9.2. Die Nutzerin bzw. der Nutzer verpflichtet sich, Haushaltsmitglieder und Besucher darauf aufmerksam zu machen, dass GROPYUS deren personenbezogene Daten verarbeitet, wenn diese das BOS nutzen. Nutzerinnen und Nutzer weisen solche Personen auf die Datenschutzerklärung von GROPYUS hin.
Nutzungsrechte
10. Softwarelizenzen
Nutzerinnen und Nutzer erhalten eine einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz für die BOS-Software zur Nutzung der Zusatzfunktionen (siehe oben unter „Vertragsgegenstand“) ausschließlich zum privaten, nichtgewerblichen Gebrauch. Nutzerinnen und Nutzer dürfen die BOS-Software nur von dem Vermieter in der Wohnung verbaute Komponenten sowie über kompatible Smartphones nutzen.
Verfügbarkeit, Mängelrechte und Haftung
11. Verfügbarkeit des BOS
11.1. Das BOS besteht aus komplexen Hard- und Softwarekomponenten, deren einzelne Bestandteile einer ständigen Anpassung durch Weiterentwicklungen, veränderte gesetzliche Anforderungen oder Sicherheitsupdates unterliegen. GROPYUS kann deshalb eine ununterbrochene Verfügbarkeit des BOS und seiner Dienste nicht zusichern.
11.2. GROPYUS ist für Störungen und Ausfälle des BOS nicht verantwortlich, sofern die Nichterreichbarkeit auf höhere Gewalt, auf technische Störungen bei Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen der Vermieterin sind, oder auf einem rechtswidrigen Angriff auf IT-Systeme der Vermieterin oder ei-nen von der Vermieterin beauftragten Dienstleister beruhen.
11.3. GROPYUS kann Wartungen an der Software oder Hardware des BOS vornehmen, die zu einem vorübergehenden Ausfall des BOS oder einzelner Funktionen führen können. Ein Zutritt zur Wohnung von Nutzerinnen und Nutzern ist dafür nur in Ausnahmefällen notwendig. GROPYUS wird Nutzerinnen und Nutzer hierüber rechtzeitig informieren. Fernwartungen werden regelmäßig in den Nachtstunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
12. Mängelrechte
12.1. Bezüglich der digitalen Produkte bestehen Mängelhaftungsrechte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
13. Haftungsbeschränkung
13.1. GROPYUS haftet Nutzerinnen und Nutzern gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
13.2. In sonstigen Fällen haftet GROPYUS nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
13.3. Die Haftung von GROPYUS für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
14. Vertragslaufzeit
14.1. Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Dauer.
14.2. Beide Parteien können diese Vereinbarung ohne Nennung von Gründen jederzeit kündigen. Nutzerinnen und Nutzer können sich dafür an die oben genannten Kontaktmöglichkeiten wenden. Nach einer angemessenen Bearbeitungsdauer für die Kündigung stellt GROPYUS in diesem Fall die Erbringung von BOS-Zusatzdiensten ein.
14.3. GROPYUS kann diese Vereinbarung außerdem kündigen, wenn die Nutzerin bzw. der Nutzer, ein Mitglied des Haushalts der Nutzerin bzw. des Nutzers oder ein Besucher der Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung von BOS-Zusatzdiensten wie in dieser Vereinbarung beschrieben widerspricht.
14.4. Die Vereinbarung endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn das Grund-stück, auf dem sich die Wohnung der Nutzerin bzw. des Nutzers befindet, verkauft wird und der neue Eigentümer GROPYUS nicht dazu beauftragt, BOS-Zusatzservices für das Gebäude zur Verfügung zu erbringen. In diesem Fall benachrichtigt GROPYUS die Nutzerin bzw. den Nutzer unverzüglich.
Sonstiges
15. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzhinweise von GROPYUS in der jeweils für die BOS-Zusatzdienste geltenden Fassung. Neue BOS-Services können eine Anpassung der Datenschutzhinweise erforderlich machen.
Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gropyus Technologies GmbH, Hauptstraße 27, 10827 Berlin, Tel.: +49 30 700101210, support@gropyus.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anlagen:
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Anlage 1: Musterwiderrufsformular (in der PDF Kopie erhalten, bitte herunterladen)
Anlage 1: Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An Gropyus Technologies GmbH, Hauptstraße 27, 10827 Berlin, support@gropyus.com:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.